Wartung und Service für deine Ausrüstung
Gleitschirme, Rettungsgeräte und JA, auch Gurtzeuge müssen im Sinne der sicheren Durchführung des Luftverkehrs für alle Teilnehmer des Luftverkehrs zwingend lufttüchtig sein. (LuftGerPV). Diese Lufttüchtigkeit wird durch Muster- , Stückprüfung und Nachprüfung sichergestellt. Jetzt kommst du als Luftfahrzeughalter ins Spiel. Als Halter liegt es an dir im Rahmen der Wahrnehmung der Halterverantwortung die Lufttüchtigkeit sicher zu stellen und nachzuweisen. Die Wartungsintervalle und den Umfang der Wartung sowie ggf. Betriebsgrenzen gibt der Hersteller im Betriebshandbuch jeweils vor und diese sind für den Halter verbindlich. Wir bieten euch hierfür diese Nachprüfungen an.
Weiterführende Informationen zur Lufttüchtigkeit unter https://www.dhv.de/dhv-musterpruefstelle/luftrecht/