Abmahnbestimmungen:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte bestimmte Inhalt oder die optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und formlose Nachricht an uns ohne Kostennote.

Die zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt und nicht wieder aufgenommen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden einer e-Mail an die im Impressum genannte e-mail Adresse .

Zur weiteren Erläuterung siehe auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-liegt-eine-missbraeuchliche-abmahnung-vor_072120.html


AGB's der Gleitschirmschule Dreyeckland für Tandemflüge

 

1. Geltungsbereich 
Die folgenden AGB gelten für folgende  Angebote der Flugschule Dreyeckland

  • Gleitschirm-Tandemflüge

2. Teilnehmer
Der Passagier versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für einen Gleitschirm-Tandemflug ausschließen. Der Passagier sollte eine Größe von maximal 2,00m, und ein Körpergewicht von höchstens 100 Kg haben. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vor dem Flug vorzulegen. Der Passagier erkennt mit der Buchung die  AGB für Gleitschirm-Tandemflüge der Flugschule Dreyeckland an.  Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren! Wir weisen darauf hin das der Passagier zum Flug der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Gutes, Knöchelhohes Schuhwerk ist zwingend notwendig. Das mitführen von Gegenständen ist mit dem Piloten abzusprechen. für Schäden an persönlichen Gegenständen haftet ausschließlich der Passagier. 

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dieses dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisung während Start, Flug und Ladung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot und/oder an Dritten, welche vom Passagier vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Passagier. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.  

3. Ausrüstung

Die benötigte Ausrüstung, Gurtzeug und Helm wird dem Passagier zur Verfügung gestellt. Wir verwenden ausschließlich geprüfte und für den Tandemflug zugelassene Ausrüstung welche in regelmäßigen Abständen einer vorgeschriebenen Nachprüfung unterzogen wird. 

4. Pilot

Alle unsere Tandempiloten verfügen über eine spezielle Ausbildung zum Tandempilot und  langjährige Flugerfahrung oder sind selbst als Gleitschirmfluglehrer tätig. Wenn nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Piloten. Es obliegt dem Piloten die letztendliche Entscheidung zu treffen ob und wo ein Flug durchgeführt wird. Dies hängt vor allem von den Meteorologischen Verhältnissen am jeweiligen Startplatz ab. Ein Flug wird nur dann stattfinden wenn alle Gegebenheiten einen sicheren Flug zulassen.

4. Buchung

Die Buchung erfolgt über einen Gutschein, schriftlich, telefonisch oder persönlich. 

 
  • Mit Gutschein: Nach dem Kauf eines Gutscheins hat der Passagier den Anspruch einen Wunschtermin für den Tandemflug zu vereinbaren und diesen für sich zu         reservieren. 2-3 Tage vor dem reservierten Termin ist der Passagier verpflichtet  mit der Flugschule Dreyeckland oder dem Piloten den Wettercheck für den geplanten Tandemflug durchzuführen. Die Kontaktaufnahe hierzu obliegt ausschließlich dem Passagier mit den ihm genannten Kontaktmöglichkeiten bei der Terminabsprache. Lassen die Wetterprognosen für den vereinbarten Termin einen sicheren Tandemflug zu bekommt der Passagier Zeit- und Treffpunkt für den Flug genannt und der Flug kann unter den in Punkt 4. genannten Vorraussezungen stattfinden. Sollten die Wetterprognosen keinen sicheren Tandemflug am vereinbarten Termin ermöglichen wird sofort ein neuer Termin vereinbart. Bei unentschuldigtem fernbleiben am vereinbarten Termin verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren ab dem 1.Januar des Folgejahres in welchem Er gekauft wurde. Danach verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Gutscheine für einen Tandemflug sind übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • schriftlich, telefonisch oder persönlich: Der Passagier kann für den aktuellen Tag und maximal für den Folgetag anfragen ob eine Tandemflugbuchung möglich ist. Mit der Bestätigung eines Termins ist die Buchung verbindlich.Die Bezahlung derfolgt dann vor dem Flug beim Piloten. Bleibt der Passagier dem Vereinbarten Termin unentschuldigt fern, behält sich die Flugschule Dreyeckland vor das Entgeld für den Tandemflug trotzdem einzufordern.

 

5. Haftung
 
Für Gleitschirm Tandemflüge ist die Haftung für Personen und Sachschäden ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt.  Hierfür ist eine Passagier Haftpflichtvericherung gesetzlich vorgeschrieben.  Jeder unserer Tandempiloten besitzt eine solche Versicherung.
 

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 45 Haftung für Personenschäden

(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten, wenn

1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder

2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde.Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente.

(3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.


 

Stand 22.August 2019