Abmahnbestimmungen:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte bestimmte Inhalt oder die optische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und formlose Nachricht an uns ohne Kostennote.

Die zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt und nicht wieder aufgenommen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Eine im Sinne dieser Bestimmung korrekte Kontaktaufnahme besteht in dem Zusenden einer e-Mail an die im Impressum genannte e-mail Adresse .

Zur weiteren Erläuterung siehe auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-liegt-eine-missbraeuchliche-abmahnung-vor_072120.html


AGB's Schulung,  Aus- und Fortbildung   

1. Geltungsbereich 
Die folgenden AGB gelten für folgende  Angebote der Gleitschirmschule Dreyeckland 

  • Schnuppertage , Schnupperwochenenden, Grundkurse und Höhenkurse ( nicht lizensierte Piloten )
  • Alle Fortbildungsangebote für bereits lizensierte Piloten 
  • Tandemflüge im Rahmen der Aus- und Fortbildung

2. Teilnehmer:
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Schüler unter 14 Jahren können leider nicht teilnehmen. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die entsprechenden AGB an. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren! Die Teilnahme an allen Kursangeboten der Gleitschirmschule Dreyeckland erfolgt auf eigene Gefahr.


3. Anmeldung:
Die Anmeldung hat ausschließlich über das online auf der Webseite bereitgestellte Anmeldeformular zu erfolgen und ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Flugschule Dreyeckland verbindlich. Per Mail,
 zusammen mit der Anmeldebestätigung verschickt  die Flugschule Dreyeckland eine Rechnung. Diese ist sofort zur Zahlung  fällig,  und per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen. Ein Anspruch auf einem Platz im gebuchten Kurs besteht nur bei Rechnungszahlung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt. Bei späteren Zahlungen und zwischenzeitlich ausgebuchten Kursen hat der Teilnehmer nach erneuter Anmeldung den Anspruch auf Kursteilnahme zu einem späteren Kurstermin innerhalb von 6 Monaten. Eine Erstattung der Kursgebühren ist jedoch ausgeschlossen.

Bei Anmeldungen zu einem Schnuppertag oder Schupperwochenende wird keine Rechnung zur Anmeldebestätigung versendet. Die Kursgebühr ist hier am ersten Kurstag vor Kursbeginn zu begleichen. 

Bleiben bestätigte Kursteilnehmer ohne vorherige fristgemäße schriftliche Mitteilung dem Kurs fern, ist die volle Kursgebühr zu entrichten ohne den Anspruch auf Erstattung oder Nachschulung. 

4. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Erklärt ein Teilnehmer, dass er verzichtet, so wird eine Stornogebühr von mindestens 50,00 EUR fällig. Erfolgt ein solcher Rücktritt später als 30 Tage vor dem Beginn des Kurses, so beträgt die Stornogebühr 50% der Kursgebühr , bei 14 Tagen 75% und bei 7 Tagen 90%). Bleibt ein Teilnehmer nach der Anmeldung unentschuldigt fern, so ist er verpflichtet, 100 % der Kursgebühr zu entrichten. Aus Sicherheitsgründen und um einen geordneten Ausbildungsablauf zu gewährleisten, scheidet ein Teilnehmer aus dem laufenden Kurs aus, wenn er einen wichtigen Schulungsabschnitt versäumt und dies nicht im vorraus mit dem Ausbildungsleiter oder den durchführenden Fluglehrer bespricht. 

4.1 Umbuchung durch den Teilnehmer
Veranstaltungen können bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei umgebucht werden. Voraussetzung hierfür ist, das die Kursgebühr bereits bezahlt wurde. 

5. Orts und Wetterverhältnisse:
Dem Ausbildungsleiter oder dem durchführenden Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse zu bestimmen. Kurzfristige Änderungen bleiben ihm vorbehalten. Kann ein Kursangebot wetterbedingt nicht stattfinden,
bekommt der Kursteilnehmer nach erneuter Anmeldung zur Nachschulung eine Nachschulberechtigung auf die nächstmöglichen geplanten Termie des gleichen Kursangebots. Eine Wetterbedingte Absage entspricht nicht dem Rücktritt durch die Flugschule Dreyeckland ( Punkt 5.1 ). Die Kursanmeldung behält ihre Gültigkeit, eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Nachschulungen aufgrund nicht fliegbarer Witterungsverhältnisse sind im Rahmen der Kulanz kostenfrei in folgenden Zeiträumen nach dem betreffenden Kurs wahrzunehmen.  

  • Schnuppertage / Wochenenden und Grundkurse maximal 3-malige Teilnahme innerhalb von 3 Monaten jedoch max. bis zum erreichen des Ausbildungsziels ( Punkt 6 )
  • Höhenkurs maximal 2 Teilnahmen an einem Höhenkurstermin (unabhängig von der Anzahl der Tage ) innerhalb von 12 Monaten,  max. jedoch bis zum Erreichen des Ausbildungsziels (Punkt 6 )
  • Fortbildungsangebote nach Absprache

Scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus anderen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.Er kann die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt unter Einhaltung der oben genannten Zeiträume nachholen. Bleibt er während der Ausbildung ohne rechtzeitige Entschuldigung fern, so besteht kein Anspruch auf Ersatz.Über die Durchführung der Kurse entscheidet der Fluglehrer nach pflichtgemäßem Ermessen. Zur Abhaltung eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl erforderlich. 

5.1 Rücktritt durch die Gleitschirmschule Dreyeckland
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behält sich die Gleitschirmschule Dreyeckland vor, eine Veranstaltung spätestens 5 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird auf Grund der prognostizierten Wetterbedingungen ein Kursangebot verschoben liegt hier kein Rücktritt durch die Flugschule Dreyeckland vor.   siehe hierzu auch Punkt 5.

6. Ausbildungsziele:

Mit der Anmeldung zum einem der unter 1. genannten Kurse werden innerhalb der unter Punkt 5. genannten Zeiträume folgende Ausbildungsziele garantiert. Das Erreichen des Kursziels im Zeitrahmen des jeweils gebuchten Kurses wird jedoch nicht garantiert.

  • Das Kursziel eines Schnupperkurses gilt mit dem ersten "Alleinflug" im Übungsgelände als erreicht.
  • Das Kursziel für Grundkurse entspricht den Lehrplänen und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des deutschen Hängegleiterverbands als Aufsichtsbehörde für Gleitschirmflugschulen. Darüber hinausreichende , oder notwendige Flüge können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Das Kursziel für Höhenkurse entspricht den Lehrplänen und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des deutschen Hängegleiterverbands als Aufsichtsbehörde für Gleitschirmflugschulen zum erreichen der Lizenz  in einer der beiden Startarten . Darüber hinausreichende , oder notwendige Flüge können zusätzliche Kosten verursachen.

Lehrpläne und Ausbildungs- und Prüfungsordnung des deutschen Hängegleiter Verbands


7. Haftung der Gleitschirmschule und beauftragter Personen:
Die Gleitschirmschule sowie ihre Angestellten und sonstige mit der Durchführung der Kurse beauftragte Personen haften nur für den Vorsatz, die Haftung für die Fahrlässigkeit jeder Art ist ausgeschlossen. Schulungsteilnehmer, die den Anweisungen der Fluglehrer oder des eingesetzten Personals nicht unverzüglich nachkommen, können sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Schüler physisch oder psychisch nicht zum Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht. Jeder Teilnehmer eines Kurses haftet für Schäden, die er fahrlässig am Ausbildungsgerät/Leihgerät  verursacht. Der Schaden bzw. Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist in jedem Fall zu ersetzen.  

8. Schuhwerk:
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich aus Sicherheitsgründen, nur mit zum Fliegen geeigneten Schuhen am Kurs teilzunehmen. Bitte bringen Sie zu jeder Schulung knöchelstützende, feste Bergschuhe mit. Am geeignetsten sind spezielle Gleitschirmschuhe. Turnschuhe und Bundeswehrstiefel sind zum Gleitschirmfliegen nicht geeignet. Sollte es aufgrund von nichtgeeignetem Schuhwerk zu einem Unfall des Kursteilnehmers kommen, so haftet in diesem Falle ausschließlich der Kursteilnehmer. Ansprüche gegenüber der Flugschule Dreyeckland bestehen hierbei nicht. Für geeignetes Schuhwerk hat der Kursteilnehmer selbst zu sorgen. 

9. Ausrüstung:
Aus Sicherheitsgründen dürfen in der Ausbildung nur Lufttüchtige und für die Gleitschirmausbildung zugelassene und Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungsgeräte und Helme verwendet werden. Die Betriebsgrenzen der Ausrüstung sind hierbei zwingend einzuhalten. Bei Ausrüstungsteilen welche nicht bei der Gleitschirmschule Dreyeckland erworben worden sind, dürfen diese erst nach kostenpflichtiger Begutachtung und Freigabe durch den Ausbildungsleiter verwendet werden.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 
Nimmt der Kunde eine Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Abwesenheit auch teilweise oder vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

11. Preisänderungen 
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich vor, den  vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern. Maßgeblich sind die online ausgeschriebenen Preise zum Buchungszeitpunkt.

12. Haftungs-Ausschluss
Die Haftung der Gleitschirmschule Dreyeckland, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens.

13. Versicherung
Die Fluggeräte, Die Fluggelände und die Fluglehrer der Gleitschirmschule Dreyeckland  sind haftpflichtversichert. Die entsprechende Prämie ist bereits in der Kursgebühr oder Leihgebühr enthalten. Luftsportgeräte müssen vom Luftfahrzeughalter gesetzlich Halterhaftpflichtversichert sein.

Die Flugschule Dreyeckland weist ausdrücklich darauf hin, das fast alle Unfall Versicherungen ihre Leistungspflicht bei Unfällen mit Luffahrzeugen und Luftsportgeräten ausschließen. Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter. Gleitschirmfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über die neue Aktivität zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind in der Regel jedoch Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen. 


INFO: Auslandskrankenversicherung
Für Auslandsreisen und Fortbildungskurse im Ausland empfehlen wir einen speziellen Auslandskrankenschutz sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen.


INFO: Reiserücktrittsversicherung
Um bei einem unvorhergesehenen Reiserücktritt oder Reiseabbruch zum Teil erhebliche Kosten zu sparen, empfehlen wir generell bei Kursen und Flugreisen im In- und Ausland, eine Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Die Gleitschirmschule Dreyeckland übernimmt keine Stornokosten für Ausfälle bzw Nichtantritt eines Kurses oder Flugreise.


14. Schäden
Beschädigungen flugschuleigener (Leih)-Ausrüstungen in Folge von  Nichtbefolgung von Anweisungen des Flugschulpersonals, sind  vom Teilnehmer voll umfänglich zu tragen.


Stand Dezember 2020


Gerichtsstand in allen Streitfragen ist Freiburg im Breisgau


 

Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung:

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für eine außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.

Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.